
10. Terminnöte in Ämtern
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Schnaps ist immer erlaubt, und um beliebte Schnapszahlen handelt es sich auch:H-Män hat geschrieben:Dabei ist das eigentlich streng genommen gar kein Fall für ein "geistiges Getränk". Sekt vielleicht.
01.01.01
02.02.02
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12.12.12
An diesen Tagen geht's rund auf dem Standesamt, und danach ist erstmal ne Wartezeit angesagt.
Und um genau diese Wartezeit zwischen zweien dieser Termine ging es.